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SWI 11, November 2011, Seite 505

EuGH: SWIFT-Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-350/10, Nordea Pankki Suomi Oyj, hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob die von der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (im Folgenden: SWIFT) erbrachten Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Nordea Pankki Suomi Oyj (im Folgenden: Nordea) ist die finnische Tochtergesellschaft der Nordea Bank AB, die ihren Sitz in Schweden hat. Es handelt sich um eine Geschäftsbank mit einem Privatkunden- und einem Unternehmenskundenbereich. Neben weiteren mit dem Bankgeschäft zusammenhängenden Bereichen ist sie in den Bereichen Wertpapierhandel und -vermittlung, Devisenhandel und -vermittlung sowie Verkauf von Immobilien- und Anlagedienstleistungen tätig. Nordea ist Vertreterin der aus dem Nordea-Konzern bestehenden Mehrwertsteuergruppe.

Nordea kaufte Dienstleistungen von der SWIFT, einer Genossenschaft, die gemeinsam von über 2.000 Finanzinstituten in über 200 Ländern gehalten wird. SWIFT betreibt einen weltweiten elektronischen Nachrichtenübermittlungsdienst für Finanzinstitute (im Folgenden: SWIFT-Dienste), der es über 9.000 Banken, Finanz- und Wertpapierv...

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