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SWI 11, November 2011, Seite 503

EuGH: Deutsche Gewerbesteuer verstößt nicht gegen die Zinsen-Lizenzen-Richtlinie

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-397/09, Scheuten Solar Technology GmbH, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die in Deutschland erhobene Gewerbesteuer auf die Hälfte der Schuldzinsen an eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft gegen die Regelungen der Zinsen-Lizenzen-RL verstößt. Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Scheuten Solar Technology GmbH (im Folgenden kurz: SST) ist eine GmbH deutschen Rechts mit Sitz in Gelsenkirchen. Ihre alleinige Anteilseignerin ist die niederländische Gesellschaft Scheuten Solar Systems BV mit Sitz in Venlo (Niederlande). Zwischen dem und dem erhielt SST aufgrund einer Reihe von aufeinanderfolgenden Verträgen von ihrer Muttergesellschaft Darlehen über insgesamt 5.180.000 Euro. Für diese Darlehen zahlte SST 2004 an ihre Muttergesellschaft einen Betrag von 154.584 Euro an Zinsen und zog ihn als Betriebsausgaben von ihren Gewinnen ab. Das Finanzamt vertrat im Gewerbesteuermessbescheid für 2004 die Auffassung, dass SST nur 50 % des Zinsbetrags von den erzielten Gewinnen abziehen dürfe, sodass die Hälfte der 154.584 Euro den Gewinnen aus Gewerbebetrieb von SST hinzugerechnet wurde. SST war der Ansicht, dass d...

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