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EuGH: Grundstückshandel oder Vermögensverwaltung?
Der EuGH entschied im Urteil vom , verb. Rs. C-180/10 und C-181/10, Jarosław Słaby und Emilian Kuć, Halina Jeziorska-Kuć, über Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Gerichts (Naczelny Sąd Administracyjny) betreffend die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. MwSt-RL sowie Art. 9 Abs. 1, 16 und 295 Abs. 1 Nr. 3 MwStSyst-RL im Hinblick auf die Frage, ob jemand durch die Parzellierung und den Verkauf von Baugrundstücken Steuerpflichtiger wird. Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten von Herrn Słaby gegen den Minister Finansów (Finanzminister) sowie von Herrn Kuć und Frau Jeziorska-Kuć gegen den Dyrektor Izby Skarbowej w Warszawie (Direktor der Finanzkammer Warschau) über die Frage, ob die Veräußerung mehrerer für eine Bebauung vorgesehener Grundstücke der Mehrwertsteuer unterliegt.
Herr Słaby erwarb 1996 als natürliche Person, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübte, ein Grundstück, das in dem damals geltenden Bebauungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen war. Er verwendete das Grundstück von 1996 bis 1998 für die Zwecke einer landwirtschaftlichen Tätigkeit, die er 1999 einstellte. Im Jahr 1997 wurde der betreffende Bebauungsplan geändert und das ...