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Kein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei Beschäftigung in der Schweiz
Es bleibt kompliziert. Wirklich vorhersehbar sind Entscheidungen zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten nach wie vor nicht. Bei Eltern, die in der Schweiz beschäftigt sind, scheint der Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld eher aussichtslos. Bei Beschäftigung beider Elternteile in der Schweiz hat der OGH diesen Anspruch schon bisher verneint (). Nunmehr gilt dies auch dann, wenn ein Elternteil in Österreich erwerbstätig ist. Entscheidend dafür ist, dass es in der Schweiz keine dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Leistung gibt ().
Sachverhalt
Das Kind der Klägerin wurde am geboren und wohnt mit seinen Eltern an der österreichischen Adresse, an der die Familie auch hauptwohnsitzlich gemeldet ist. Die Klägerin war in den letzten 182 Tagen vor der Geburt ihres Kindes in der Schweiz beschäftigt. Die Klägerin kehrte nach Beendigung ihrer Tagesarbeit in der Schweiz immer noch am selben Tag wieder an ihren Wohnort in Österreich zurück. Bis war die Klägerin in Karenz. Der zweite Elternteil war bis als Selbständiger nach dem GSVG versichert und i...