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EuGH: Besteuerungsgrundlage für Preise unter dem Marktpreis
In seinem Urteil vom , Rs. C-285/10, Campsa Estaciones de Servicio SA, hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob die Mitgliedstaaten zur Bestimmung der mehrwertsteuerlichen Bemessungsgrundlage die Regelungen über Entnahmen auf Umsätze zwischen verbundenen Parteien bei Preisen erstrecken können, die zu fremdunüblichen Konditionen erfolgen. Diese Frage stelle sich im Rahmen eines Rechtsstreits der Campsa Estaciones de Servicio SA (im Folgenden: Campsa) gegen die Administración del Estado wegen eines Bescheids der Oficina Nacional de Inspección (nationaler Inspektionsdienst) über die Mehrwertsteuer für das Jahr 1993.
Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Am veräußerte Campsa mehrere im spanischen Hoheitsgebiet gelegene Tankstellen an Repsol Combustibles Petrolíferos SA für einen Betrag von 1.732.419.313 ESP. Es ist nicht bestritten, dass es sich um einen Umsatz zwischen verbundenen Parteien handelte. Am teilte die spanische Finanzinspektion Campsa mit, sie sei mit der Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 1993 nicht einverstanden, denn auf diesen Verkauf müsse – da dieser Verkauf durch eine Bindung zwischen den betreffenden Parteien gekennzeichnet sei...