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SWI 9, September 2011, Seite 405

EuGH: Steuerbefreiung im Zusammenhang mit Wettdienstleistungen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-464/10, Henfling, Davin, Tanghe, hatte sich der EuGH mit der Steuerbefreiung für Wettdienstleistungen zu befassen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem belgischen Staat und den Herren Henfling, Davin und Tanghe in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Tiercé Franco-Belge SA (im Folgenden: TFB) wegen der Weigerung dieses Staates, die von den Wettannahmestellen für TFB erbrachten Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

TFB ist eine am für insolvent erklärte mehrwertsteuerpflichtige Aktiengesellschaft mit Sitz in Belgien, die sich mit der Annahme von Wetten, insbesondere für Pferderennen in Belgien und anderen Staaten, befasst. Im Rahmen ihrer Tätigkeit bedient sie sich eines Netzes lokaler Agenturen, sogenannter Wettbürobetreiber, das sich über das gesamte Königreich Belgien erstreckt. Diese Wettbürobetreiber sind für die Einnahme der Wetteinsätze für Pferderennen oder andere Sportereignisse, die Aufzeichnung der Wetten und die Ausstellung von Wettscheinen oder Tickets an die Wetter sowie für die Auszahlung der Gewinne zuständig. Jeder Wettbürobe...

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