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Nachweis der Nichtrückkehrtage bei Grenzgängern
Der BFH hat sich in den letzten zwölf Monaten mehrmals mit Fragen der Auslegung der Grenzgängerregelungen in deutschen DBA beschäftigt. In drei Urteilen vom (I R 86/08), vom (I R 4/10) und vom (I R 76/09) ging es insbesondere um die Problematik der Berechnung von Dienstreisen als Nichtrückkehrtage. Wilke (IWB Nr. 8 vom , 276 ff.) weist darauf hin, dass die damit im Zusammenhang stehenden materiellrechtlichen Fragen bereits in früheren Urteilen des BFH beantwortet wurden, während in diesen drei Urteilen verfahrensrechtliche Fragen im Mittelpunkt standen. Zusammengefasst sind Dienstreisen mit Übernachtung im Ansässigkeitsstaat auch als Nichtrückkehrtage zu qualifizieren; Dienstreisen am Wochenende zählen hingegen nur dann als Nichtrückkehrtage, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart ist und durch Freizeitausgleich oder ein entsprechendes Gehalt honoriert wird. Verfahrensrechtlich hat der BFH festgehalten, dass der Sachverhalt vom Steuerpflichtigen umfassend aufzubereiten ist; es liegt daher am Steuerpflichtigen, belastbare Nachweise über die Nichtrückkehrtage zu erbringen. Wie diese Nachweise auszusehen haben, bleibt aber auch nach diesen Urteilen des BFH unklar.