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BFH: Gebührenpflicht für rechtsverbindliche Auskünfte verfassungskonform
Die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter (sog. Auskunftsgebühren) gemäß § 89 Abgabenordnung verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Verfahren zur Erteilung verbindlicher Auskünfte über die steuerliche Beurteilung noch nicht verwirklichter Sachverhalte sieht für die Bearbeitung entsprechender Auskunftsanträge eine Gebührenpflicht vor, die sich nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat; die Gebühren für diesen Gegenstandswert bestimmen sich nach den entsprechenden Gerichtskosten. Ersatzweise wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene Stunde angesetzt. Mit den Auskünften sind laut BFH besondere Vorteile bereits im Vorfeld von Steuergestaltungen verbunden; die Finanzverwaltung ist nicht verpflichtet, solche Vorteile ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen. Die vom BFH konkret entschiedenen Fälle betrafen Auskünfte über die steuerlichen Auswirkungen geplanter Umstrukturierungen von Unternehmen. Die Auskunftsgebühr ist auch verfassungsgemäß, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt und soweit ihre Höhe sich nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags...