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SWI 6, Juni 2011, Seite 281

Amtshilfe im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich

Gerald Toifl

Mit Abschluss des Revisionsprotokolls zum bestehenden DBA zwischen Deutschland und Österreich am sind die Amthilfemöglichkeiten Deutschlands im Hinblick auf deutsche Kapitalanleger in Österreich verbessert worden. Geuenich/Lang (IWB 2011, 210 ff.) stellen diese verbesserten Amthilfemöglichkeiten dar. Sie führen insbesondere aus, dass sich der vollständig neu gefasste Art. 26 DBA Deutschland – Österreich an Art. 26 OECD-MA i. d. F. 2005 orientiert und damit Österreich insbesondere das Bankgeheimnis nach § 38 BWG nicht mehr gegen ein Amtshilfeersuchen Deutschlands einwenden darf. Die Autoren setzen diese Neuregelung auch ins Verhältnis zu den Bestimmungen im österreichischen Amtshilfedurchführungsgesetz (ADG). Schließlich gehen sie auch noch auf die Frage ein, ob in Deutschland noch eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet werden kann, nachdem ein Steuerpflichtiger gemäß § 4 Abs. 1 ADG über ein von Deutschland an Österreich gestelltes Amtshilfeersuchen informiert worden ist. Geuenich/ Lang bejahen dies bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.

Rubrik betreut von: Toifl
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