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Anwendung von § 10 Abs. 7 KStG auf finnische Gewinnausschüttungen
(BMF) – Erwirbt eine österreichische GmbH eine konzernfremde finnische Kapitalgesellschaft und ist diese Kapitalbeteiligung in Anwendung der Grundsätze des AOA (Rz. 190 VPR 2010) dem Betriebsvermögen einer finnischen Betriebsstätte der österreichischen GmbH zuzurechnen, dann hat Finnland gemäß Art. 7 DBA Finnland das Besteuerungsrecht an den Gewinnausschüttungen der erworbenen finnischen Tochtergesellschaft, wenn diese nach finnischem Recht steuerpflichtig sind. Ist nach finnischem Steuerrecht im Rahmen der Gruppenbesteuerungsregelung eine solche Steuerpflicht der Gewinnausschüttung vorgesehen und mit einer steuerlichen Abzugsfähigkeit der Gewinnausschüttungen bei der ausschüttenden finnischen Tochtergesellschaft gekoppelt, dann löst dies nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 7 KStG auch inländische Steuerpflicht dieser Gewinnausschüttung aus.
Da im DBA Finnland nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegen die finnischen Betriebsstätteneinkünfte einschließlich der erwähnten Gewinnausschüttungen daher der österreichischen Besteuerung.
Es ist einzuräumen, dass nach den Erläuterungen zur neuen Bestimmung des § 10 Abs. 7 KStG mit der gesetzlichen Neuregelung eine doppelte Nicht...