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Kommission beschließt Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate ab 2013
Die Europäische Kommission hat am einen Beschluss darüber erlassen, wie die kostenlosen Emissionszertifikate ab 2013 den Industrieanlagen, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen, zugeteilt werden sollen. Obwohl ab 2013 die Zuteilung der Zertifikate hauptsächlich über Versteigerungen erfolgt, wird bis 2020 noch ein Teil der Zertifikate kostenlos an die Unternehmen abgegeben: Besondere Bedingungen gelten für Anlagen in Sektoren oder Teilsektoren, in denen die Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen in ein Drittland besteht, weil sie dem Wettbewerb durch Unternehmen in Drittländern ausgesetzt sind, in denen es keine vergleichbaren Vorschriften für CO2-Emissionen gibt. In diesen Sektoren erhalten die Anlagen die Zertifikate bis 2020 bis zur Erreichung der Benchmarks kostenlos. Die Anlagen, in denen keine Gefahr einer Verlagerung von CO2-Emissionsquellen besteht, erhalten im Jahr 2012 Zertifikate in Höhe von 80 % der Benchmark; dieser Anteil bis 2010 auf 30 % der Benchmark zurückgeführt. Dieser Prozentsatz ist je nach Sektor unterschiedlich. In den meisten Sektoren erhalten die Anlagen im Schnitt kostenlose Zertifikate in Höhe von bis zu 70 bis 80 % der Emiss...