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Ablösezahlungen des Untermieters
(BMF) – Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht mehr auf § 98 Abs. 1 Z 6 EStG, sondern auf § 98 Abs. 1 Z 3 EStG und verlangt nach einer Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG (§ 21 Abs. 1 Z 3 KStG i. d. F. AbgÄG 2005).
Erhält die Hauptmieterin (die I-SPA) Ablösezahlungen für die Abtretung der Untermietrechte und die von ihr in den gemieteten Objekten getätigten Investitionen, sind diese Ablösezahlungen Teil ihrer aus inländischem unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinne aus Gewerbebetrieb, die in die Gewinnermittlung nach § 5 EStG einzubeziehen und in Österreich zu versteuern sind. Für die Mieterinvestitionen ergibt sich dies allein daraus, dass diese selbständige Wirtschaftsgüter sind (Rz. 453 EStR), im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters stehen und den unbeweglichen Charakter des Gebäudes annehmen (Rz. 3123 EStR).
Bei den abgetretenen Rechten aus den Untermietverträgen handelt es sich zwar um eine Veräußerung von beweglichen Vermögensrech...