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Anwendungsbeginn des DBA Hongkong in Bezug auf Gewinnausschüttungen
(BMF) – Gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b des ab 2012 wirksam werdenden DBA Hongkong ist für grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen im Mutter-Tochter-Verhältnis Quellensteuerfreiheit vorgesehen.
Im Fall von Passiveinkünften, zu denen neben Zinsenerträgen auch Dividendenerträge zählen, wird bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip angewendet (EAS 2446, letzter Absatz).
Es ist daher unerheblich, in welchen Jahren die Gewinne der inländischen Tochtergesellschaft einer in Hongkong ansässigen Muttergesellschaft erwirtschaftet wurden; entscheidend für die Erlangung der Quellensteuerfreiheit ist, ob der die österreichische Kapitalertragsteuerabzugspflicht auslösende Zufluss der Gewinnausschüttung an die in Hongkong ansässige Muttergesellschaft vor oder ab dem stattfindet. (EAS 3221 v. )