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Konkurrenz von DBA und anderen zwischenstaatlichen Abkommen
Schütte (Internationales Steuer- und Gesellschaftsrecht aktuell 2010, 92 ff.) untersucht anhand des Urteils des FG Rheinland-Pfalz vom , 5 K 2884/03, zu Einkünften aus der Beratertätigkeit beim bulgarischen Rechnungshof das Verhältnis zwischen dem DBA Deutschland – Bulgarien und dem zwischen den beiden Staaten abgeschlossenen Abkommen über die technische Zusammenarbeit. Schütte führt aus, dass sich das Verhältnis zwischen den beiden Abkommen nach der Wiener Vertragsrechtskonvention bestimme. Die Frage eines Rangverhältnisses zwischen den beiden Abkommen stelle sich erst bei widerstreitenden Regelungen. Im Gegensatz zur Ansicht des FG Rheinland-Pfalz bestünden aber in dem nach beiden mit Bulgarien geschlossenen Abkommen enthaltenen Verzichte auf die Geltendmachung innerstaatlicher Besteuerungsrechte keine widerstreitenden Regelungen. Das DBA könne damit ohne Verletzung des Abkommens über technische Zusammenarbeit angewendet werden. Auch aus der mangelnden Bezugnahme des Abkommens über die technische Zusammenarbeit auf das DBA sei entgegen der Ansicht des FG Rheinland-Pfalz nicht auf dessen Vorrangigkeit zu schließen. Schließlich stehe auch der Umstand, dass das DBA früher als das Abkommen über die...