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SWI 5, Mai 2011, Seite 224

EuGH: Keine (Vorstufen-)Steuerbefreiung für die Vermietung von Hochseeyachten für Vergnügungsreisen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-116/10, Bacino, hatte sich der EuGH mit der Steuerbefreiung für Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Seeschiffen zu befassen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Administration de l’Enregistrement et des Domaines (im Folgenden: Steuerverwaltung) einerseits und Herrn Feltgen, dem Insolvenzverwalter der Bacino Charter Company SA, einer Gesellschaft luxemburgischen Rechts (im Folgenden: Bacino), und dieser Gesellschaft andererseits über die von dieser zu zahlende Mehrwertsteuer, die in Steuerbescheiden für die Steuerjahre 1998 und 1999 festgesetzt wurde.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Zwischen dem und dem stellte Bacino regelmäßig natürlichen Personen gegen Entgelt ein Schiff, dessen Eigentümerin sie war, mit Besatzung für Hochseevergnügungsreisen zur Verfügung. Da Bacino der Ansicht war, diese Tätigkeit sei von der Mehrwertsteuer befreit, entrichtete sie diese nicht. Da die Steuerverwaltung der Auffassung war, dass die im luxemburgischen Mehrwertsteuerrecht vorgesehene Steuerbefreiung für Dienstleistungen, die f...

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