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SWI 5, Mai 2011, Seite 223

Zweitwohnsitzverordnung

(BMF) – Verlegt eine alleinstehende Steuerpflichtige dauerhaft den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach Großbritannien, so kann sie auf der Grundlage der Zweitwohnsitzverordnung erwirken, dass die Beibehaltung ihrer inländischen Mietwohnung für sie nicht den Weiterbestand der unbeschränkten Steuerpflicht zur Folge hat.

Die Frage, ob sich tatsächlich die Mittelpunkt der Lebensinteressen in das Ausland verlagert hat, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Beurteilung vom Gesamtbild der maßgebenden Sachgegebenheiten abhängt. Würden etwa die Umstände darauf hindeuten, dass von vornherein nur eine interimistische Wohnsitznahme in Großbritannien für die Dauer der in der Verordnung genannten Fünfjahresfrist geplant ist und dass in dieser Zeit beispielsweise durch Nutzung der britischen Besteuerung auf Remittance-Basis größere Einkünftezuflüsse unbesteuert bleiben sollen, dann erschiene ernstlich zweifelhaft, ob tatsächlich von einer Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen gesprochen werden kann.

Polizeiliche Abmeldung, Übergabe der Wohnungsschlüssel an die Hausverwaltung, Erteilung einer Ansässigkeitsbescheinigung durch die britische Steuerverwaltung sind wohl Indizien für eine Verle...

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