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SWI 5, Mai 2011, Seite 198

EuGH kippt rumänische Umweltsteuer für Kfz-Zulassung

Durch rumänische Rechtsvorschriften wurde zum eine anlässlich der erstmaligen Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Rumänien zu entrichtende Umweltsteuer eingeführt. Diese Rechtsvorschriften unterscheiden nicht zwischen in diesem Mitgliedstaat hergestellten Fahrzeugen und solchen, die im Ausland hergestellt wurden. Ebenso wenig unterscheiden sie zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Die durch rumänische Rechtsvorschriften eingeführte Umweltsteuer, der Fahrzeuge anlässlich ihrer erstmaligen Zulassung in diesem Mitgliedstaat unterliegen, ist nach Ansicht des EuGH mit dem Unionsrecht nicht vereinbar. Denn die Wirkung dieser Regelung besteht darin, die Einfuhr und das Inverkehrbringen von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in Rumänien zu erschweren (, Tatu).

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