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Unterkapitalisierungsvorschriften und DBA-rechtliche Diskriminierungsverbote
Der BFH hat mit Urteil vom , I R 6/09, entschieden, dass eine Umqualifizierung von Zinszahlungen in verdeckte Gewinnausschüttungen nach der „alten“ Unterkapitalisierungsvorschrift des § 8a dKStG nicht mit dem Art. 24 Abs. 5 OECD-MA nachgebildeten Beteiligungsdiskriminierungsverbot in Art. 25 Abs. 3 DBA Deutschland – Schweiz vereinbar ist. Prinz (FR 20111, 130 ff.) weist in einer Urteilsanmerkung darauf hin, dass es sich dabei um ein Grundsatzurteil des BFH handle, das zur Pflichtlektüre jedes international tätigen Steuerexperten gehöre, denn es fülle mit der Gewährung eines über das Unionsrecht hinausgehenden DBA-rechtlichen Diskriminierungsschutzes einen „weißen Fleck“ auf der „Steuerlandkarte“. Damit sei eine weitere „Verteidigungsbastion“ der Finanzverwaltung zur Umqualifizierung grenzüberschreitender Zinszahlungen in verdeckte Gewinnausschüttungen gefallen. Bisher war dies zwar innerhalb der EU durch die Rechtsprechung des EuGH in den Rs. Lankhorst-Hohorst und Lasertec auch bereits gewährleistet; das Urteil des BFH dehnt diese Überlegungen aber auch auf Gebiete außerhalb der EU aus. Prinz geht sogar so weit, das Urteil als „international-steuerlichen Leckerbissen“ zu bezeichnen.