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SWI 1, Jänner 2017, Seite 65

Unterschiede zwischen Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerlagern

Lux/Scheller/Zaczek (RIW 2016, 654 ff) arbeiten heraus, dass zwischen Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht Parallelen, aber auch Unterschiede bestehen. So werden die Abgaben bei Zoll- und Verbrauchsteuern ausgesetzt, bis die Waren in der EU in den freien Verkehr gelangen, während es bei der Umsatzsteuer darum gehe, die Lieferung nicht bewegter Waren innerhalb eines Lagers nicht zu besteuern, solange sie nicht in den inländischen Wirtschaftskreislauf gelangen. Daher lagern im Zolllager nur Nicht-Unionswaren, während im Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuerlager auch Unionswaren gelagert sein können. Insb das wirtschaftliche Risiko sei stark unterschiedlich. Der Zolllagerhalter sehe sich dem größten Risiko ausgesetzt, weil praktisch jeder Fehler zur Entstehung von Einfuhrabgaben führen könne. Im Verbrauchsteuerlagerrecht ist die Entstehung der Steuer auf die Entnahme aus dem Lager, den Verbrauch im Lager und die Fehlmenge beschränkt. Der Lagerhalter des Umsatzsteuerlagers dagegen ist nur subsidiär hinter dem Einlagerer Steuerschuldner und hafte daher auch nur bei speziellen Verfehlungen.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Univer...
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