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Schaffung eines Gesetzes zur Besteuerung von internationalen Sachverhalten (IStG)
In Deutschland ist in der Zeitschrift IStR eine Diskussion entstanden, ob die deutschen Bestimmungen zum internationalen Steuerrecht in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden sollen. Zech (IStR 2011, 165 ff.) hat ein Plädoyer für die Schaffung eines solchen IStG veröffentlicht. Er führt dafür insbesondere ins Treffen, dass das internationale Steuerrecht in Deutschland in verschiedenen Steuergesetzen verstreut und nur ein kleiner Bereich im Außensteuergesetz (AStG) geregelt sei. Der Vorteil eines solchen IStG soll darin liegen, dass viele Themen aus dem Bereich des internationalen Steuerrechts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden können. Wassermeyer (IStR 2011, 168 f.) hält dieser Idee allerdings viele beachtliche Argumente entgegen. Unter anderem weist er darauf hin, dass die Prämisse eines IStG nur darin liegen könne, dass grenzüberschreitende Sachverhalte anders als vergleichbare nationale Sachverhalte besteuert werden. Gerade diese Prämisse sei aber im Lichte des Unionsrechts und des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu halten.