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SWI 4, April 2011, Seite 184

Vollstreckungsamtshilfe in Steuersachen

Gerald Toifl

Mit wird die EU-Betreibungsrichtlinie in Kraft treten. Ziele dieser neuen Richtlinie sind die Steigerung der Effizienz und des Erfolgs der Vollstreckungsamtshilfe, eine Straffung des Verfahrens und ein Ausbau des Arsenals der Vollstreckungsinstrumente. Seer (IWB Nr. 4 vom , 144 ff.) erläutert den Inhalt dieser neuen EU-Betreibungsrichtlinie und gibt einen Einblick in das System der Vollstreckungsamtshilfe. Er weist insbesondere auf den Konflikt hin, der sich daraus ergibt, dass zum einen eine Mobilität von Unternehmen und Bürgern innerhalb Europas gewünscht und durch die Grundfreiheiten auch unionsrechtlich geschützt ist, zum anderen es damit aber den Mitgliedstaaten erschwert werde, auf ihrem Hoheitsgebiet anfallende Steuern einzutreiben. Die einzelstaatlichen Betreibungsvorschriften gelten nämlich immer nur innerhalb des jeweiligen Staatsgebiets. Durch die EU-Betreibungsrichtlinie soll aber sichergestellt werden, dass die nationalen Steuerbehörden ihre Ansprüche auch durch einen Zugriff auf außerhalb ihres Hoheitsgebiets befindliche Vermögenswerte befriedigen können. Seer beschreibt auch im Detail das Subsidiaritäts- und das Äquivalenzprinzip, aus denen sich Einschränkungen der ...

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