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SWI 2, Februar 2011, Seite 92

Steuerrecht und Menschenrechte

Gerald Toifl

Ebenso wie in Österreich ist auch in der internationalen Steuerpraxis unklar, inwieweit die Vorschriften der EMRK auch in Steuerverfahren von Bedeutung sind. Weitestgehend unstrittig ist nur, dass in Steuerstrafverfahren die Garantien der EMRK, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK, zu beachten sind. Baker (European Taxation 2010, 568 ff.) stellt einige neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dar, die auch für die Auslegung der entsprechenden Vorschriften in den nationalen Steuerrechtsordnungen der Mitgliedstaaten der EMRK Bedeutung haben können. Baker weist insbesondere auf das Urteil des EGMR in der Rs. Shchokin gegen Ukraine hin. In diesem Urteil hat der EGMR unter Berufung auf Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK (Eigentumsfreiheit) ausgesprochen, dass unklare und sich widersprechende gesetzliche Bestimmungen nicht dazu führen dürfen, dass ein Steuerpflichtiger je nach Ermessen (Willkür) der Steuerbehörde einer Besteuerung unterworfen wird, die er nicht vorhersehen konnte. Obwohl der Sachverhalt extrem war, kann nach Baker diese Aussage grundsätzlich auch auf andere Steuerrechtsordnungen übertragen werden.

Rubrik betreut von: Toifl
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