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SWI 2, Februar 2011, Seite 92

Verhältnis zwischen allgemeinen und speziellen Missbrauchsbestimmungen

Gerald Toifl

Das deutsche Steuerrecht kennt mit § 42 AO eine dem österreichischen § 22 BAO vergleichbare allgemeine Missbrauchsbestimmung. In der deutschen Literatur wird seit Langem das Verhältnis zwischen dieser allgemeinen Missbrauchsbestimmung zu speziellen Missbrauchsbestimmungen kontrovers diskutiert. Terhorst (NWB 2010, 897 ff.) untersucht dieses Verhältnis anhand der Vorschrift des § 50d Abs. 3 dEStG. Nach § 50d Abs. 3 dEStG hat eine im Inland beschränkt steuerpflichtige ausländische Gesellschaft keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Entlastung von der deutschen Quellensteuer auf Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen nach der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie nach einem DBA, soweit an der ausländischen Gesellschaft Personen beteiligt sind, denen eine Steuerentlastung nicht zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten. Terhorst argumentiert, dass diese Bestimmung der Anwendung des § 42 AO entgegensteht, ihr also als lex specialis derogiert. Der Wortlaut des § 50d Abs. 3 dEStG sei aber in jenen Fällen teleologisch zu reduzieren, in denen die an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Personen bei Prüfung ihrer fiktiven Entlastungsberechtigung dem G...

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