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EuGH: Zurechnung der Beförderung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften
Das Urteil vom , Rs. C‑430/09, Euro Tyre Holding BV, betraf ein Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Hoge Raad der Nederlanden hinsichtlich der Auslegung von Art. 28c Teil A lit. a UAbs. 1 der 6. MwSt-RL i. V. m. Art. 8 Abs. 1 lit. a und b, 28a Abs. 1 lit. a sowie 28b Teil A Abs. 1 der 6. MwSt-RL wegen eines Geschäfts mit Waren, die Gegenstand zweier aufeinanderfolgender Lieferungen (Reihengeschäft) waS. 87 ren. Den Vorlagefragen lag der folgende Sachverhalt zugrunde: ETH ist eine niederländische Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit im Handel mit Bedarfsartikeln und Zubehör für Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge bestand. In der Zeit vom bis verkaufte ETH mehrere Male an zwei in Belgien niedergelassene Gesellschaften, die Miroco und die VBS (in weiterer Folge: Käufer), zu der Lieferbedingung „ab Lager“ Reifen. Nach dieser Lieferbedingung sollte ETH die Waren an ihr Lager in Venlo (Niederlande) liefern, von wo aus die Beförderung für Rechnung und auf Gefahr der Käufer stattfinden sollte. Diese teilten ETH beim Abschluss des Kaufvertrags mit, dass die Waren nach Belgien befördert werden sollten. In Bezug auf diese Verkäufe stellte ETH den Käufern Rechnungen ohne Ausweis...