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SWI 2, Februar 2011, Seite 81

EuGH: Auslegung der Begriffe Warenmuster und Geschenke von geringem Wert i. S. d. Art. 5 Abs. 2 der 6. MwSt-RL

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-581/08, EMI Group Ltd, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der Begriffe „Warenmuster“ und „Geschenke von geringem Wert“ i. S. d. Art. 5 Abs. 6 der 6. MwSt-RL zu befassen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

EMI ist eine Gesellschaft englischen Rechts, die mit der Herstellung und dem Verkauf von Musikaufnahmen sowie mit dem Verlegen von Musik befasst ist. Seit 1987 bewirbt EMI die von ihr produzierten neuen Aufnahmen durch die Abgabe von Gratiskopien dieser Aufnahmen auf Vinylplatte, Musikkassette und Compact Disc (im Folgenden: CD) an verschiedene Personen, die die kommerzielle Qualität der Aufnahme beurteilen und das Ausmaß, in dem ein Künstler Beachtung findet, beeinflussen können.

Im Rahmen dieser Werbestrategie werden solche Gratiskopien u. a. an Personen verteilt, die für die Presse, Radiosender, Fernsehsendungen, Werbeagenturen, Einzelverkaufsstellen oder Kinos arbeiten. Ferner setzt EMI Werbeleute ein, sogenannte „Pluggers“, die in der Lage sind, die Aufnahmen in den audiovisuellen Medien und in der Presse zu bewerben, und die diese Aufnahmen – ebenfalls unentgeltlich – gezielt an ihre eigenen Kontakte weitergeben, die ihrer...

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