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BFH zu pauschalen Werbungskosten bei Auslandsdienstreisen
Keine „Differenzwerbungskosten“ zu den höheren Pauschalbeträgen bei vollem Kostenersatz durch Arbeitgeber
Für den in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer fallen im Zug einer Auslandsdienstreise Übernachtungen an. Diese beruflich veranlassten Übernachtungskosten im Ausland werden dem Arbeitnehmer in voller Höhe von seinem Arbeitgeber steuerfrei erstattet. Er macht Werbungskosten insoweit geltend, als die Pauschbeträge gemäß den deutschen Lohnsteuerrichtlinien (dLStR) über die tatsächlichen (und vom Arbeitgeber in voller Höhe ersetzten) Übernachtungskosten hinausgehen. Das Finanzgericht weist dies ab.
Das Finanzgericht führt aus: R 40 Abs. 2 dLStR ist dem Grunde nach anwendbar, und der Arbeitnehmer darf seine Übernachtungskosten der Höhe nach nach den dort genannten Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen ermitteln. Im Ergebnis steht dem Abzug der Auslandsübernachtungskosten in Höhe der Pauschbeträge dann aber § 3c Abs. 1 erster Halbsatz dEStG entgegen. Nach dieser Vorschrift dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Im Streitfall stehen die vom Arbeitne...