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SWI 1, Jänner 2011, Seite 44

Besteuerung österreichischer Künstler in Deutschland

(BMF) – Durch eine mit Briefwechsel vom 9. und abgeschlossene österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung (in Deutschland als veröffentlicht) wurden Fragen der Abgrenzung des Anwendungsbereichs von Art. 17 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern an Steuerrückerstattungswerber eine Fragenliste ausgesandt wird, dann dienen die Fragen, ob Einkünfte aus der Tätigkeit als Komponist oder Textdichter für die Überlassung von Kompositionen, Liedtexten, Noten bzw. Notenmaterial zugeflossen sind, der Feststellung, ob hierfür eine deutsche Steuerentlastung gewährt werden kann. Denn Vergütungen für die Überlassung von Verwertungsrechten, die an österreichische Komponisten oder Liedtexter gezahlt werden (dies umfasst auch Vergütungen, die über Verwertungsgesellschaften zufließen), fallen nach der Konsultationsvereinbarung nicht unter Art. 17, sodass das Besteuerungsrecht daran ausschließlich bei Österreich liegt.

Werden Zahlungen für Aufzeichnungsrechte an Tonaufnahmen (z. B. Studioaufnahmen auf Bild- und Tonträgern) oder sonst an künstlerischen Darbietun...

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