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EuGH: Keine Mehrwertsteuerbefreiung für Leistungen im Bereich des Zahlungseinzugs
In seinem Urteil vom , Rs. C-175/09, AXA UK, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der in Art. 13 Teil B lit. d. Z 3 der 6. MwSt-RL geregelten Mehrwertsteuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr zu befassen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen den Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs (im Folgenden: Commissioners) und der AXA UK plc (im Folgenden: AXA) über die Frage, ob Entgelte der Mehrwertsteuer unterliegen, die die Denplan Ltd (im Folgenden: Denplan) als Gegenleistung für an ihre Kunden erbrachte Dienstleistungen erhalten hat und die nach Ansicht von AXA von der Mehrwertsteuer befreit sein müssten.
Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: AXA ist das vertretungsberechtigte Mitglied einer Mehrwertsteuergruppe, zu der Denplan gehört. Deren Tätigkeit beS. 40 steht in der Erbringung einer Reihe von Dienstleistungen, die Zahnärzten den Betrieb ihrer Praxis erleichtern sollen, wobei die wichtigste Dienstleistung in der Durchführung von Zahlungsplänen im Verhältnis von Zahnärzten und ihren Patienten besteht. Nach diesen Zahlungsplänen behandeln die Zahnärzte ihre Patienten laufend in bestimmtem Umfang, in Form regelm...