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SWI 1, Jänner 2011, Seite 22

EU-Finanzminister einigen sich auf Amtshilfe in Steuersachen

(APA) – Die EU-Finanzminister haben sich am in Brüssel nach mehreren Anläufen doch auf die Amtshilferichtlinie in Steuerangelegenheiten einigen können. Der Kompromissvorschlag der belgischen Ratspräsidentschaft wurde angenommen. Statt wie in ursprünglich acht wird es künftig nur in fünf Kategorien einen automatischen Informationsaustausch geben, sofern die Daten verfügbar sind. Nach einer Übergangsfrist soll es aber ab 2018 den Austausch dann verpflichtend geben, unabhängig von der heutigen Daten-Verfügbarkeit. Nicht enthalten in den fünf Kategorien – unselbständige Einkommen, Lebensversicherungen, Pensionen, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung – sind die Bankeinlagen. Insofern ist auch kein Konnex mit dem Bankgeheimnis gegeben. Die Amtshilferichtlinie zum automatischen Informationsaustausch tritt schrittweise ab 2013 in Kraft. Österreich konnte sich mit seiner Forderung durchsetzen, dass dann nicht rückwirkend bis 2010 Daten ausgetauscht werden können, sondern erst ab 2011. Im Juli 2017 soll die EU-Kommission einen Bericht und erforderlichenfalls einen eigenen Vorschlag zum automatischen Informationsaustausch vorlegen. Der Minist...

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