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SWI 1, Jänner 2017, Seite 59

EuGH: Befreiung der innergemeinschaftlichen Verbringung auch bei Fehlen der UID-Nummer des Bestimmungsmitgliedstaates

Im Urteil vom , Plöckl, C‑24/15, befasste sich der EuGH mit Fragen, die ihm vom deutschen Finanzgericht München im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt wurden. Hintergrund des Verfahrens ist Rechtsstreit zwischen Herrn Plöckl und dem Finanzamt Schrobenhausen wegen dessen Weigerung, die im Jahr 2006 vorgenommene Verbringung eines dem Unternehmen von Herrn Plöckl zugeordneten Kraftfahrzeugs von Deutschland nach Spanien von der Mehrwertsteuer zu befreien. Im Jahr 2006 erwarb der Einzelunternehmer Josef Plöckl ein Kraftfahrzeug, das er seinem Unternehmen zuordnete. Dieses Fahrzeug versandte er am an einen in Spanien ansässigen Händler, um es in Spanien zu verkaufen. Der Versand ist belegt durch einen CMR-Frachtbrief (einen auf der Grundlage des am in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr in der durch das Protokoll vom geänderten Fassung ausgestellten Frachtbrief). Am wurde das Fahrzeug an ein Unternehmen mit Sitz in Spanien verkauft.

Herr Plöckl erklärte für diesen Vorgang für das Jahr 2006 keinen Umsatz. Für das Jahr 2007 erklärte er eine mehrwertsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an das spanis...

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