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SWI 1, Jänner 2011, Seite 2

Auslegung der Wegzugsbesteuerungsklausel im DBA Schweiz

Verlegt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger, dem 100 % der Anteile an einer deutschen GmbH gehören (Anschaffungskosten 100), seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich führt. Dies zieht gemäß § 31 EStG hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzugs 150) die Steuerpflicht des Wertzuwachses (in Höhe von 50) nach sich.

Allerdings sieht Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz (in der 2006 revidierten Fassung) vor, dass eine Besteuerung ausschließlich aufgrund des Ansässigkeitswechsels nicht stattfinden darf. Diese Regelung steht aber zufolge der Erläuterungen zur Regierungsvorlage betreffend die DBA-Revision der Anwendung des in Österreich im Jahr 2005 eingeführten Systems eines Besteuerungsaufschubs nicht entgegen (siehe auch Rz. 6678 EStR). Das Abkommen untersagt daher nicht, eine Wegzugsbesteuerung mit Besteuerungsaufschub vorzunehmen.

Das Abkommen knüpft die Steuerberechtigung Österreichs aber an die weitere Bedingung, dass die Steuererhebung nur dann (und erst dann) stattfinden darf, „wenn diese Anteile veräußert werden oder wenn Maßnahmen dieser Pe...

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