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SWI 12, Dezember 2010, Seite 604

Inländische Zirkusgastspiele einer griechischen, einer spanischen und einer französischen Circuscompagnie

(BMF) – Schließt eine österreichische Veranstalterin (GmbH) mit einer griechischen Entertainment-Gesellschaft einen Vertrag über mehrere Zirkusaufführungen in Österreich, wobei die griechische Gesellschaft drei Musiker, Artisten, teilweise technisches Personal und Organisationsmitarbeiter nach Österreich entsendet, dann ist der griechische Produzent der Zirkusaufführungen Mitwirkender an inländischen Unterhaltungsdarbietungen, und es unterliegen daher die an ihn gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der österreichischen Abzugsbesteuerung. Das ab 2010 geltende neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland ändert insoweit die vorher geltende Rechtslage, als das neue Abkommen die als „unechter Künstlerdurchgriff“ bezeichnete Regelung enthält, die Art. 17 Abs. 2 OECD-MA entspricht und folglich das österreichische Besteuerungsrecht an den Vergütungen aufrechterhält (Hinweis auf Abs. 42 des Durchführungserlasses zur DBA-EVO, AÖFV Nr. 127/2006).

Anders ist die Rechtlage für die Ankäufe von Zirkusvorführungen von spanischen Produktionsgesellschaften. Mit Spanien sieht das Abkommen noch keine Art. 17 Abs. 2 OECD-MA nachgebildete Regelung vor, sodass die in Abs. 40 des Durchführungserlasses zur DBA-...

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