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SWI 12, Dezember 2010, Seite 602

VwGH zum Vertrauen auf eine Rechtsauskunft des BMF (hier: in Bezug auf Pensionen aus Kanada und aus den USA)

  • Kein Absehen vom Progressionsvorbehalt nach Treu und Glauben aufgrund einer Anfragebeantwortung des BMF

  • Treu und Glauben bei der Abgabenfestsetzung nur, soweit das Gesetz der Vollziehung einen Spielraum einräumt (besteht nicht bei Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes)

  • US-Pension: steuerfrei unter Progressionsvorbehalt

  • Kanada-Pension: steuerfrei und kein Progressionsvorbehalt

Herr P bezieht im Jahr 2006 eine österreichische Pension, eine Pension aus Kanada sowie eine Sozialversicherungsrente aus den USA. Bei Festsetzung seiner Einkommensteuer wird die aus den USA bezogene Pension zum Progressionsvorbehalt herangezogen; die kanadische Pension bleibt unberücksichtigt. Herr P beruft dagegen, dass seine aus Kanada bezogene Sozialversicherungspension gänzlich und ohne Progressionsvorbehalt steuerfrei geblieben, die Sozialversicherungspension aus den USA hingegen beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt worden sei. Er stützt sich auf eine Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Finanzen vom , die folgenden Wortlaut hat: „Gemäß Art. 18 Abs. 2 des österreichisch-kanadischen Doppelbesteuerungsabkommens (BGBl. Nr. 77/1981 i. d. F. BGBl. III Nr. 2/2001) dürfen aus Kanada stammende Bez...

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