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SWI 1, Jänner 2017, Seite 50

EuGH: Preisgeld keine umsatzsteuerbare Gegenleistung für Teilnahme an Pferderennen

Das Pavlína Baštová, C‑432/15, betrifft ein Vorabentscheidungsersuchen des tschechischen Obersten Verwaltungsgericht bezüglich der der Mehrwertsteuerpflicht des Betriebs eines Pferderennstalls. Frau Baštová ist aufgrund einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die im Betrieb eines Rennstalls mit 25 Plätzen besteht, in dem sie ihre eigenen Pferde sowie die Pferde Dritter, die ihr zur Vorbereitung auf Rennen anvertraut sind, hält und ausbildet, mehrwertsteuerpflichtig. Zusätzlich zu den Rennpferden waren in ihrem Stall zwei Pferde untergebracht, die sie für Agrotourismus und die Ausbildung junger Pferde einsetzte, sowie Zuchtstuten und ‑fohlen, für die sie künftige Einnahmen aus der Teilnahme an Rennen oder ihrem Verkauf erhoffte.

Im Rahmen dieser Tätigkeit erzielt Frau Baštová zwei Arten von Einkünften, um die es im Ausgangsrechtsstreit geht. Der eine Teil ihrer Einnahmen besteht in Preisgeldern für die Platzierung der eigenen Pferde in Rennen und in Traineranteilen an Preisgeldern für die Platzierung der Pferde Dritter in Rennen. Der andere Teil stammt aus dem Betrieb eines Rennstalls und besteht in den Zahlungen der Pferdeeigner für das Renntraining ihrer...

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