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SWI 12, Dezember 2010, Seite 601

Berücksichtigung von Dienstreisen bei der Grenzgängerregelung in DBA

Gerald Toifl

Nach den in DBA enthaltenen Grenzgängerregelungen dürfen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers besteuert werden. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Arbeitnehmer regelmäßig an seinen Wohnort zurückkehrt, wobei diese Regelmäßigkeit auch dann gegeben ist, wenn eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen (z. B. 45 nach dem DBA Deutschland – Frankreich) eingehalten wird, an denen der Arbeitnehmer nicht an seinen Wohnort zurückkehrt. Der BFH hatte mit Urteil vom , I R 107/09, die Frage zu entscheiden, ob auch Dienstreisen außerhalb der Grenzzone als solche Nichtrückkehrtage gezählt werden müssen. Der BFH hat dies selbst für den Fall einer eintägigen Dienstreise bejaht, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht zugleich innerhalb der Grenzzone gearbeitet hat. Auer (Praxis Internationale Steuerberatung 2010, 258 ff.) analysiert dieses Urteil und weist darauf hin, dass eine genaue Dokumentation der Dienstreisen erforderlich ist.

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