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SWI 12, Dezember 2010, Seite 597

EuGH: Kleinunternehmerregelung mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs C-97/09, Ingrid Schmelz, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Einschränkung der im österreichischen UStG vorgesehenen Befreiung für Kleinunternehmer auf Unternehmer, die im jeweiligen Mitgliedstaat ansässig sind, mit den Bestimmungen über die im EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten vereinbar ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Frau Schmelz wohnt in Deutschland. Sie ist Eigentümerin einer in Österreich belegenen Wohnung, die sie zu einem monatlichen Mietzins von 330 Euro zuzüglich Betriebskostenersatz vermietet. Da sie der Auffassung ist, sie sei als Kleinunternehmerin nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit, hat sie keine Umsatzsteuer auf die Miete in Rechnung gestellt. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer könne mangels eines Sitzes oder Wohnsitzes von Frau Schmelz in Österreich nicht angewendet werden. Aufgrund seiner Feststellung, dass Frau Schmelz mit der Vermietung in Österreich Nettoumsätze in Höhe von 5.890,90 Euro im Jahr 2006 und 5.936,37 Euro im Jahr 2007 erzielt habe, setzte es daher mit zwei Steuerbescheiden vom und vom Umsatzsteuern zulasten von Frau Schmelz

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