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Gewinnausschüttung einer maltesischen Holdinggesellschaft
Hält eine österreichische GmbH 100 % der Geschäftsanteile an einer maltesischen Holdinggesellschaft (limited liability company), welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an einer maltesischen operativen Gesellschaft (limited liability company) hält, und nimmt die maltesische Holdinggesellschaft eine Ausschüttung ihrer Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft vor (Großmuttergesellschaft der operativen maltesischen Gesellschaft), steht aufgrund des österreichisch-maltesischen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an dieser Gewinnausschüttung zwar Österreich zu, doch kann dieses infolge der Steuerbefreiung für internationale Schachteldividenden (§ 10 Abs. 1 Z 7 KStG) nicht wahrgenommen werden.
Ein Verlust der Steuerbefreiung durch Methodenwechsel nach § 10 Abs. 4 KStG ist bei dem geschilderten Sachverhaltsbild nicht zu erwarten, da einerseits der Bezug von Beteiligungserträgen in den Händen der Holdinggesellschaft nicht zu den im Gesetz aufgezählten „schädlichen Aktivitäten“ gehört und andererseits angesichts der operativen Tätigkeit der Tochtergesellschaft der maltesischen Holdinggesellschaft auch eine Konsolidierung der Unternehmensergebnisse nach § 2 Z 4 der Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 kein...