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Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen im nationalen Recht
Der deutsche Gesetzgeber beabsichtigt, durch das Jahressteuergesetz 2010 erstmals eine Rechtsgrundlage für die Umsetzungen von abkommensrechtlichen Verständigungsvereinbarungen einzuführen. Lühn (Praxis internationale Steuerberatung 2010, 233 ff.) stellt diese Neuregelung vor. Er weist dabei insb. darauf hin, dass nach der deutschen Rechtsprechung und nahezu einhelligen Meinung in der Literatur keine innerstaatliche Bindungswirkung für Verständigungsvereinbarungen nach Art. 25 Abs. 3 OECD-MA gegeben ist. Dieses Resultat will nunmehr der deutsche Gesetzgeber durch die Neuregelung in § 2 Abs. 2 AO korrigieren. Demnach soll das BMF ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Einzelheiten der Durchführung eines DBA einvernehmlich mit den zuständigen Behörden des jeweils anderen Vertragsstaates zu regeln und ergänzende Bestimmungen zur DBA-Auslegung aufgrund einer Verständigungsvereinbarung nach Art. 25 Abs. 3 OECD-MA zu erlassen.