Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 11, November 2010, Seite 539

EuGH: Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Zahlungen in Steuerparadiese

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-395/09, Oasis East, entschied der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des polnischen Naczelny Sąd Administracyjny betreffend die Auslegung von Art. 17 Abs. 2 und 6 der 6. MwSt-RL (jetzt Art. 176 MwStSyst-RL), der das Recht auf Vorsteuerabzug regelt. Konkret ging es um die Frage, ob ein Mitgliedstaat zur Anwendung nationaler Vorschriften berechtigt ist, die das Recht auf Vorsteuerabzug ausschließen, wenn die Zahlung des Entgelts unmittelbar oder mittelbar an eine Person erfolgt, die ihren Wohnsitz, ihren Sitz oder ihre Hauptverwaltung in einem Steuerparadies haben, wobei ein solcher Ausschluss in dem Mitgliedstaat bereits in der Zeit vor der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft angewandt wurde. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Oasis East produziert und verkauft Wasserkühlanlagen. Im Rahmen ihrer Tätigkeiten, zu denen auch der Kundendienst gehört, greift sie auf Dienstleistungen eines Unternehmens mit Sitz in einem Gebiet zurück, das im polnischen Gesetz als Steuerparadies genannt ist. Dieses Unternehmen erbringt Managementleistungen für Oasis East und gewährt ihr technische Unterstützung. Die Leistungen umfassen insbesondere Marketin...

Daten werden geladen...