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SWI 11, November 2010, Seite 538

Auslandsbaubetriebsstätten und Kostenschlüsselmethode

(BMF) – Der Gewinn ist bei Auslandsbauvorhaben zwischen dem inländischen Hauptsitz und der ausländischen Baubetriebsstätte so aufzuteilen, dass die Betriebsstätte erhält, was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebsstätte ist hierbei regelmäßig ein auf ihre Bau- oder Montageleistung entfallender angemessener Teil des Gewinns nach der Kostenaufschlagsmethode zuzuordnen.

Im Rahmen der österreichischen Verwaltungspraxis wird aber auch eine Zuordnung des Auftragsergebnisses an die ausländische Baubetriebsstätte in einem kombinierten direkten/indirekten Verfahren zugelassen, wie es von Schieber bereits 1979 in der Publikation „Die Besteuerung von Auslandsbetriebstätten“, Dr. Otto Schmid Verlag, Köln, beschrieben wird. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die direkt der Baubetriebsstätte zuzuordnenden Kosten erfasst, sondern auch Risikozuschläge vorgenommen, die die rechnerische Kostenverteilung (i. d. R. zugunsten des Stammhauses) verändern.

Dieses Verfahren wird heute auch als „Kostenschlüsselmethode“ bezeichnet, bei der allerdings keine Risikoschlüsselung mehr...

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