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SWI 11, November 2010, Seite 525

EuGH stärkt Finanzverwaltungen im Kampf gegen Steuerumgehung

ECJ Backs Efforts TO Combat Tax Avoidance

Martin Schwaiger

In its recent decision in the case Société de Gestion Industrielle SA (SGI) the ECJ has dealt with national legislation of a member state which affects the exercise of fundamental freedoms within the EU. The court reasoned that such legislation may be justified under certain circumstances, while at the same time adding some important considerations which constitute overriding reasons in the public interest for a restriction of fundamental freedoms by national provisions.

Sachverhalt

Eine belgische Kapitalgesellschaft (SGI) hat ein zinsloses Darlehen an eine verbundene Gesellschaft in Frankreich (RECYDEM) gewährt. Die belgische Finanzverwaltung hat darin eine fremdunübliche Gestaltung erkannt und die ertragsteuerliche Bemessungsgrundlage von SGI um einen jährlichen Zinssatz von 5 % auf die Darlehenssumme erhöht.

Als rechtliche Basis wurde Art. 26 Abs. 2 Nr. 1 belgisches EStG (Code des impôts sur les revenus [CIR] i. d. F. 1992) herangezogen, in dem es heißt:

„Gewährt ein in Belgien ansässiges Unternehmen außergewöhnliche oder unentgeltliche Vorteile, werden diese vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 54 zu seinen eigenen Gewinnen hinzugerechnet, es sei denn, die Vorteile werden bei der Fe...

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