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SWI 11, November 2010, Seite 524

Aus für das Montageprivileg ab 1. Jänner 2011

(S. B.) – Der VfGH hat den Anträgen des VwGH stattgegeben und die in § 3 Abs. 1 Z 10 EStG für begünstigte Auslandstätigkeiten vorgesehene Steuerbefreiung zur Gänze als verfassungswidrig aufgehoben. In seiner Begründung führt der VfGH aus, dass durch die unmittelbare Anwendung von EU-Recht eine Beschränkung der Befreiung auf Arbeitnehmer inländischer Arbeitgeber nicht mehr zulässig sei und damit ihre sachliche Rechtfertigung verloren habe. Ungeachtet des Wortlautes müsse daher die Steuerbefreiung auch Arbeitnehmern zustehen, die bei Betrieben im Unionsgebiet, im EWR oder aufgrund des mit der Schweiz bestehenden Freizügigkeitsabkommens in der Schweiz beschäftigt sind und von diesen für Tätigkeiten außerhalb ihres normalen Einsatzortes eingesetzt werden. Damit verliere auch die Exportförderung als Rechtfertigungsgrund für diese Steuerbefreiung ihre Gültigkeit. Auch sei für die Weitergeltung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG keine andere sachliche Rechtfertigung erkennbar. So habe auch der Umstand, dass ein Auslandseinsatz vorliege, keine typische Art von Beschwer zur Folge, die eine Steuerbefreiung rechtfertigen könnte. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass § 3 Abs. 1 Z 10 EStG der Vermeidung einer Doppelbesteuerung dient, zumal das Ausland a...

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