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SWI 10, Oktober 2010, Seite 498

BFH zur Lohnversteuerung in Deutschland tätiger Expatriates

  • Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer eines unterjährig von der unbeschränkten in die be-schränkte Steuerpflicht wechselnden Expatriate

  • Bei nachgezahlten Boni („sonstiger Bezug“) ist der vor dem Zurückwechsel in die beschränkte Steuerpflicht zugeflossene Bezug im „Jahresarbeitslohn“ zu berücksichtigen

Eine japanische Gesellschaft entsendet auf Zeit Arbeitnehmer zu ihrer deutschen Tochtergesellschaft (dTG), die mit den entsendeten Arbeitnehmern Nettolohnvereinbarungen trifft (Expatriates). Diese Nettolohnvereinbarung schließt die Übernahme etwa anfallender Steuernachforderungen durch die dTG ein. Für zwei Expatriates, die im Jahr 2002 bzw. 2004 ausgeschieden und nach Japan zurückgekehrt sind, zahlt die dTG jeweils nach deren Ausreise, aber noch im selben Jahr auf die Tätigkeit in Deutschland entfallende Bonuszahlungen nach. Im Verfahren betreffend die Inanspruchnahme der dTG zur Haftung für Lohnsteuer ist zwischen der dTG und dem Finanzamt (und ihm folgend dem Finanzgericht – EFG 2008, 929) strittig, ob bei der Berechnung der auf die Bonuszahlungen entfallenden Lohnsteuer der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht der betreffenden Expatriates bezahlte Arbeitslohn einzubeziehen sei oder nicht...

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