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SWI 10, Oktober 2010, Seite 491

EuGH: Fehlerhafte Rechnungen berechtigen bei entsprechender Berichtigung nicht zur Versagung des Vorsteuerabzugs

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-368/09, Pannon Gép Centrum kft, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob Rechnungen, die den in der MwStSyst-RL genannten Formerfordernissen nicht entsprechen, jedoch berichtigt werden, einem Mitgliedstaat das Recht geben, den Vorsteuerabzug zu versagen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Pannon schloss am mit der Betonút Szolgáltató és Építö Zrt (im Folgenden: Betonút) einen Vertrag, mit dem sie sich gegenüber Betonút zur Durchführung von Arbeiten zur Renovierung einer Brücke verpflichtete. Sie übertrug diese Arbeiten einem Nachunternehmer, der J és B Pannon-Bau kft (im Folgenden: Pannon-Bau). Am erteilte BetonútPannon die Bauabschlussbescheinigung, und diese übersandte Betonút auf der Grundlage dieser Bescheinigung die Rechnungen für die Ausführung der genannten Arbeiten, in denen sie als Datum der Fertigstellung den vermerkte. Pannon-Bau erteilte ihrerseits Pannon zwei Rechnungen über die von ihr ausgeführten Arbeiten, in denen als Datum der Fertigstellung der angegeben war.

Am schloss Pannon mit der Gebrüder Haider Építöipari kft (im Folgenden: Haider) einen Vertrag, mit dem sie sich gegenüber H...

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