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SWI 10, Oktober 2010, Seite 484

Der EBITDA-Vortrag der deutschen Zinsschranke

German Interest Limitation and EBITDA Carry-Forward

Andreas Göritzer

At the beginning of 2010 Germany integrated an EBITDA carry-forward into the interest limitation rule. Andreas Göritzer first outlines the governing principles of the German interest limitation rule and then explains the functioning of this EBITDA carry-foward by giving an illustrative example.

Deutsche Zinsschranke

Der deutsche Gesetzgeber hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 in § 4h dEStG die sog. Zinsschranke mit Geltung für alle Rechtsformen eingeführt. Diese nicht unumstrittene Regelung, deren Wirkung seit ihrer Einführung Gegenstand zahlreicher Untersuchungen ist, soll verhindern, dass ein als übermäßig empfundener Teil der Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht wird. Somit sollen etwaige steuerliche Gestaltungsmaßnahmen zur Umgehung der bisherigen Regelungen konsequent unterbunden und die im selben Gesetz beschlossene Tarifsenkung der Körperschaftsteuer von 25 % auf 15 % teilweise gegenfinanziert werden. Weiters soll eine Verlagerung von in Deutschland erwirtschafteten Gewinnen ins Ausland verhindert werden. Die Zinsschranke trifft dabei keinen Unterschied zwischen lang- oder kurzfristigen Verbindlichkeiten und erfasst jede Art von Fremdkapital. Ferner unterscheidet die Zinsschranke auch nicht zwischen in- oder ausländischen Fremdkapitalgebern.

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