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SWI 8, August 2010, Seite 396

Nachversteuerung grenzüberschreitender Betriebsstättenverluste

Gerald Toifl

Der BFH hat mit Urteil vom , I R 23/09, Fragen der Nachversteuerung ausländischer Betriebsstättenverluste entschieden. Nach diesem Urteil ist eine solche Nachversteuerung in Deutschland auch dann vorzunehmen, wenn die Betriebsstättenverluste im Betriebsstättenstaat nicht mehr berücksichtigt werden können, weil dort der Verlustvortrag zeitlich begrenzt ist und diese Grenze mittlerweile abgelaufen ist. Sydow/Fehling (IWB Nr. 11 vom , 392 ff.) analysieren dieses Urteil des BFH. Die beiden Autoren nehmen insbesondere zu der Frage Stellung, ob diese Rechtsprechungslinie mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass das Urteil mit den Urteilen des EuGH in der Rechtssache Wannsee (, Rs. C-157/07) und in der Rechtssache Lidl (, Rs. C-414/06) in Einklang zu bringen ist.

Rubrik betreut von: Toifl
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