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Funktionale Zuordnung durch Rückfallsklauseln im DBA
In der internationalen Steuerpraxis ist besonders umstritten, unter welchen Voraussetzungen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zum inländischen Stammhaus oder zur ausländischen Betriebsstätte zugerechnet werden können. Auch das österreichische BMF hat dazu seine Ansicht geändert: Während in der Vergangenheit die Zuordnung zu ausländischen Betriebsstätten nach den Grundsätzen für gewillkürtes Betriebsvermögen möglich war, soll nunmehr im Rahmen einer funktionalen Zuordnung regelmäßig eine Zuordnung zum inländischen Stammhaus vorgenommen werden. Haase/Kluger (IStR 2010, 393 ff.) schlagen vor, dass die in der deutschen DBA-Praxis weitverbreiteten Rückfallsklauseln auch als Grundlage für eine funktionale Zuordnung der Kapitalgesellschaftsbeteiligungen herangezogen werden. Damit können insbesondere bei an sich aus deutscher Sicht als Betriebsstätte qualifizierten Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, die jedoch im Ausland als eine eigenständige Steuersubjekte anerkannt werden, Doppelbesteuerungen im Staat der Personengesellschaft und in Deutschland vermieden werden.