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Österreichische Immobilienholding-KG mit deutschen Gesellschaftern
(BMF) – Sind an einer österreichischen Immoblienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH & Co KG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen Besteuerung. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die inländische vermögensverwaltende KG keine inländische Betriebsstätte begründet. Denn seit 2006 erstreckt sich die inländische Steuerpflicht auch dann auf ausländische Gewerbebetriebe, wenn diese im Inland nur unbewegliches Vermögen unterhalten. Bei den gewerblich tätigen deutschen Anlegern ist daher wegen der Einkünftezuordnung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb der Wertzuwachs in den österreichischen Immobilien auch dann erfassbar, wenn die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Eine solche inländische Veräußerungsgewinnbesteuerung ist durch Art. 13 Abs. 1 DBA international abgesichert (EAS 3077).
Auch wenn die österreichische vermögensverwaltende KG keine ertragsteuerliche Mitunternehmerschaft darstellt (Rz. 6015 EStR), besteht für sie Rechnungslegungspflicht nach § 189 Abs. 1 Z 1 UGB kraft Recht...