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SWI 7, Juli 2010, Seite 322

Deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule

(BMF) – Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und ihre Unterrichtstätigkeit zwei Jahre nicht überschreitet. Die in Art. 20 des Abkommens für eine maximal zweijährige Lehrtätigkeit vorgesehene Gastlehrerbefreiung kommt nicht zur Anwendung, weil die hierfür erforderliche Voraussetzung nicht erfüllt ist, der zufolge die Bezüge aus Quellen außerhalb Österreichs stammen müssen.

Da bei einem länger als sechs Monate dauernden Inlandsaufenthalt unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich eintritt, fällt die österreichische Lohnsteuer aber nicht gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 i. V. m. § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG in Höhe von 20 % an, sondern muss auf der Grundlage von § 66 EStG nach dem progressiven Steuertarif des § 33 EStG erhoben werden.

Bleibt für die deutschen Gastprofessoren die Ansässigkeit im Sinn von Art. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland erhalten und wird dies von der deutschen Steuerve...

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