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PV-Info 3, März 2023, Seite 11

Information zum Kommunalsteuergesetz – Wartung 2022

Monika Kunesch

In unregelmäßigen Abständen überarbeitet die Finanzverwaltung die Information zum Kommunalsteuergesetz. Nach der letzten Wartung Anfang des Jahres 2018 wurde Ende des Jahres 2022 die Information um Ansichten zu aktuellen Themen aktualisiert und in den letzten Jahren ergangene Judikatur zu kommunalsteuerrechtlichen Themen eingearbeitet. Finden Sie daraus im Folgenden für die Personalverrechnung relevante Punkte.

Wesentlich Beteiligte nach § 22 Z 2 EStG (Rz 6)

Nach ständiger Rechtsprechung unterliegen an Kapitalgesellschaften wesentlich Beteiligte nach § 22 Z 2 TS 2 EStG der Kommunalsteuerpflicht, sofern sie als Dienstnehmer iSd KommStG gelten. Dies ist dann der Fall, wenn ihre Tätigkeit – abgesehen von der persönlichen Weisungsbindung – die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweist. Entscheidend ist daher die Eingliederung in die Organisation des Dienstgebers. Nur wenn eine Eingliederung nicht zu erkennen wäre, käme den Kriterien des fehlenden Unternehmerrisikos oder einer laufenden Lohnzahlung Bedeutung zu. Dazu wurde ergänzend folgender Judikaturhinweis aufgenommen: „Von einer Eingliederung in den Organismus der Gesellschaft ist auszugehen, wenn der Gesellschafter für die Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellscha...

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